Beförderungspapier Gefahrgut: Vorlage, Muster und Pflichtangaben nach ADR

Kurz erklärt: Das ADR schreibt für das Beförderungspapier kein festes Formular vor, sondern legt fest, welche Angaben es enthalten muss. Eine Vorlage funktioniert, wenn sie alle Pflichtangaben abdeckt und aktuell bleibt. Das folgende Muster zeigt die Struktur mit einem fiktiven Beispiel.

Gibt es ein amtliches Formular?

Nein. Das ADR (Kapitel 5.4) nennt die Angaben, die das Beförderungspapier enthalten muss, aber kein verbindliches Formular. Jede Vorlage, die diese Angaben in der richtigen Reihenfolge enthält, ist zulässig. Für den Seeverkehr und den multimodalen Verkehr existieren Formblätter, die üblich, aber ebenfalls nicht zwingend sind.

Pflichtangaben im Überblick

Für jeden gefährlichen Stoff gehören in der Regel in dieser Reihenfolge ins Beförderungspapier:

  • UN-Nummer mit dem Zusatz „UN“
  • offizielle Benennung für die Beförderung, bei Sammeleinträgen mit technischer Benennung
  • Klasse beziehungsweise Gefahrzettelmuster
  • Verpackungsgruppe, sofern vorhanden
  • Tunnelbeschränkungscode in Klammern
  • Anzahl und Beschreibung der Versandstücke sowie die Gesamtmenge
  • Name und Anschrift von Absender und Empfänger

Für bestimmte Stoffe und Beförderungen verlangt das ADR zusätzliche Vermerke.

Muster mit fiktivem Beispiel

Feld Beispielangabe (fiktiv)
Absender Muster Chemie GmbH, Beispielstraße 1, 20457 Hamburg
Empfänger Beispiel Handel AG, Musterweg 5, 80331 München
Gefahrgutangabe UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Ethanol, Isopropanol), 3, II, (D/E)
Versandstücke 2 Fässer aus Stahl, je 200 Liter
Gesamtmenge 400 Liter
Datum und Unterschrift Hamburg, 12.10.2026, Unterschrift des Absenders

Dieses Beispiel dient nur der Veranschaulichung der Struktur. Klassifizierung und Angaben müssen für jede reale Sendung anhand des gültigen ADR geprüft werden.

Wann reicht eine Vorlage, wann lohnt Software?

Eine selbst gepflegte Vorlage eignet sich für wenige, immer gleiche Sendungen. Sie wird fehleranfällig, sobald Stoffe, Mengen oder Verkehrsträger wechseln: Benennungen, Tunnelcodes und Sondervorschriften ändern sich mit jeder ADR-Ausgabe, und im Seeverkehr (IMDG-Code) und Luftverkehr (IATA-DGR) kommen eigene Dokumente hinzu. Dann spart eine Software mit hinterlegten Stoffdaten Zeit und verhindert Übertragungsfehler.

Häufige Fehler bei Vorlagen

Typisch sind veraltete Benennungen aus alten ADR-Ausgaben, fehlende Technische Benennungen bei Sammeleinträgen, ein falscher Tunnelbeschränkungscode, Mengenangaben ohne Einheit und fehlende Unterschrift. Auch das Kopieren eines alten Dokuments für eine neue Sendung führt oft zu unbemerkten Fehlern.

Häufige Fragen zur Beförderungspapier-Vorlage

Gibt es eine kostenlose Vorlage für das Beförderungspapier?

Ja, Vorlagen sind verbreitet. Entscheidend ist, dass sie alle Pflichtangaben nach ADR enthalten und regelmäßig an die aktuelle Ausgabe angepasst werden.

Muss das Beförderungspapier unterschrieben werden?

Das ADR verlangt für das Straßen-Beförderungspapier keine Unterschrift als solche; viele Absender und Beförderer verlangen sie dennoch. Im Luftverkehr ist die Unterschrift Pflicht (Shipper’s Declaration).

Kann ich das Beförderungspapier digital führen?

Das ADR lässt elektronische Verfahren grundsätzlich zu, sofern sie in Beweiswert und Verfügbarkeit dem Papier entsprechen. Bei Kontrollen muss das Dokument lesbar vorgelegt werden können.

Was ist der Unterschied zur Shipper’s Declaration?

Die Shipper’s Declaration ist die unterschriebene Erklärung des Versenders im Luftverkehr. Im Straßenverkehr heißt das entsprechende Papier Beförderungspapier.

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Weiterlesen: Begleitpapiere für Gefahrguttransporte · Shipper’s Declaration for Dangerous Goods (DGD)

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung des ADR.