Begleitpapiere für Gefahrguttransporte: Welche Dokumente Sie bei ADR, IMDG und IATA brauchen

Kurz erklärt: Welche Begleitpapiere erforderlich sind, hängt vom Verkehrsträger ab: Im Straßenverkehr (ADR) sind es vor allem das Beförderungspapier und die schriftlichen Weisungen, im Seeverkehr (IMDG-Code) die Dangerous Goods Declaration und bei Containern das Packzertifikat, im Luftverkehr (IATA-DGR) die Shipper’s Declaration for Dangerous Goods.

Überblick: Dokumente nach Verkehrsträger

Die wichtigsten Papiere im Überblick:

  • Straße (ADR): Beförderungspapier (Kapitel 5.4.1), schriftliche Weisungen für den Fahrzeugführer (5.4.3), bei Bedarf Genehmigungen und Bescheinigungen, z. B. die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers
  • See (IMDG-Code): Dangerous Goods Declaration, bei Containern und Fahrzeugen zusätzlich das Container-/Fahrzeugpackzertifikat (häufig als kombiniertes Formular), Gefahrgutmanifest bzw. Stauplan des Beförderers
  • Luft (IATA-DGR): Shipper’s Declaration for Dangerous Goods, Luftfrachtbrief mit den vorgeschriebenen Vermerken, auf Beförderer-Seite Annahmeprüfliste und Information des Piloten

Pflichtangaben im Beförderungspapier (ADR)

Das Beförderungspapier nach ADR enthält unter anderem:

  • Name und Anschrift von Absender und Empfänger
  • UN-Nummer (mit dem Zusatz „UN“) und offizielle Benennung, ggf. mit technischer Benennung
  • Klasse und Gefahrzettelmuster, Verpackungsgruppe
  • Tunnelbeschränkungscode in Klammern, wo vorgeschrieben
  • Anzahl und Beschreibung der Versandstücke sowie Gesamtmenge je Stoff oder Gegenstand
  • Besondere Vermerke, die das ADR für bestimmte Stoffe oder Beförderungen verlangt

Einzelne Beförderer oder Verkehrsträger verlangen zusätzlich einen Notfallkontakt.

Schriftliche Weisungen

Im Straßenverkehr muss der Fahrzeugführer schriftliche Weisungen mitführen, die im Falle eines Unfalls oder Notfalls zu befolgen sind. Sie müssen in einer Sprache abgefasst sein, die jeder Fahrzeugführer lesen und verstehen kann, und im Fahrerhaus griffbereit liegen.

Wer ist wofür verantwortlich?

Der Absender erstellt das Beförderungspapier bzw. die Deklaration und übergibt es dem Beförderer. Der Beförderer prüft, ob die Papiere vorhanden und offensichtlich vollständig sind, und führt sie während der Beförderung mit. Der Empfänger prüft bei der Annahme die Angaben und nutzt sie für sichere Lagerung und Entsorgung.

Aufbewahrung, Kontrolle und Sanktionen

Absender und Beförderer müssen Kopien der Dokumente in der Regel drei Monate aufbewahren. Behörden kontrollieren Begleitpapiere bei Straßenkontrollen, in Betrieben und in Häfen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden; in schweren Fällen kann die Beförderung untersagt werden.

Häufige Fragen zu Begleitpapieren

Welche Papiere müssen im Fahrzeug mitgeführt werden?

Nach ADR vor allem das Beförderungspapier und die schriftlichen Weisungen sowie die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers. Je nach Ladung können Genehmigungen hinzukommen.

Wie lange müssen Beförderungspapiere aufbewahrt werden?

Absender und Beförderer bewahren Kopien in der Regel mindestens drei Monate auf. Maßgeblich sind das jeweilige Regelwerk und nationale Vorgaben.

Kann ich Begleitpapiere digital führen?

Das ADR lässt elektronische Verfahren grundsätzlich zu. In der Praxis muss das Dokument bei Kontrollen lesbar vorgelegt werden können; im Luft- und Seeverkehr ist die Akzeptanz des Beförderers entscheidend.

Was ist der Unterschied zwischen DGD und Beförderungspapier?

Die DGD ist die Deklaration des Versenders im Luft- und Seeverkehr, das Beförderungspapier das entsprechende Dokument im Straßenverkehr nach ADR. Beide enthalten vergleichbare Gefahrgutangaben.

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Weiterlesen: Beförderungspapier Gefahrgut: Vorlage und Muster · Shipper’s Declaration for Dangerous Goods (DGD)

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Fassungen von ADR, IMDG-Code und IATA-DGR.