Gefahrgutklassen und UN-Nummern: Der Überblick für Versender

Jedes Gefahrgutdokument beginnt mit denselben Grunddaten: der UN-Nummer, der Gefahrgutklasse, der Verpackungsgruppe und der offiziellen Benennung des Stoffes. Dieser Ratgeber erklärt, wie diese Angaben aufgebaut sind, wie sie zusammenhängen und wo in der Praxis die häufigsten Fehler passieren – für Straße (ADR), See (IMDG-Code) und Luft (IATA-DGR).

Auf einen Blick

  • Die UN-Nummer identifiziert den Stoff, die Klasse beschreibt die Art der Gefahr.
  • Es gibt neun Gefahrgutklassen, mehrere davon mit Unterklassen.
  • Die Verpackungsgruppe (I, II, III) gibt den Gefahrengrad an – nicht jede Klasse kennt sie.
  • UN-Nummer, offizielle Benennung, Klasse und Verpackungsgruppe müssen im Dokument exakt zusammenpassen.

Inhalt

Die UN-Nummer

Die UN-Nummer ist eine vierstellige Kennzahl, die ein Expertengremium der Vereinten Nationen vergibt. Sie identifiziert einen Stoff, eine Stoffgruppe oder einen Gegenstand eindeutig und gilt weltweit einheitlich – unabhängig davon, ob die Sendung auf der Straße, auf See oder in der Luft unterwegs ist. In Dokumenten steht sie immer mit dem Präfix „UN“, zum Beispiel UN 1203.

Für die Luftfracht gibt es zusätzlich ID-Nummern für Güter, die keine UN-Nummer besitzen, aber dennoch Sonderregeln unterliegen, etwa ID 8000 für „Consumer Commodity“.

Einige Beispiele zur Orientierung:

UN-Nummer Offizielle Benennung Klasse Verpackungsgruppe
UN 1203 BENZIN (Ottokraftstoff) 3 II
UN 1090 ACETON 3 II
UN 1789 CHLORWASSERSTOFFSÄURE (Salzsäure) 8 II oder III
UN 1823 NATRIUMHYDROXID, FEST 8 II
UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. 9 III
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN 9 –
UN 3373 BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B 6.2 –
UN 1845 KOHLENDIOXID, FEST (Trockeneis) 9 –

Die Beispiele dienen der Orientierung. Maßgeblich ist immer die Gefahrgutliste des aktuell gültigen Regelwerks, weil sich Einstufungen, Benennungen und Sondervorschriften ändern können.

Die neun Gefahrgutklassen

Das UN-System ordnet alle Gefahrgüter nach der Art der Hauptgefahr in neun Klassen ein. Diese Einteilung gilt in ADR, IMDG-Code und IATA-DGR gleichermaßen.

Klasse Bezeichnung Unterteilung und Beispiele
1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Unterklassen 1.1 bis 1.6, zum Beispiel Munition oder Feuerwerkskörper
2 Gase 2.1 entzündbar (z. B. Propan), 2.2 nicht entzündbar und nicht giftig (z. B. Stickstoff), 2.3 giftig (z. B. Chlor)
3 Entzündbare flüssige Stoffe Zum Beispiel Benzin, Aceton, Ethanol, Farben und Lacke
4 Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 4.1 entzündbare feste Stoffe, 4.2 selbstentzündliche Stoffe, 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (z. B. Natrium)
5 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide 5.1 oxidierende Stoffe, 5.2 organische Peroxide
6 Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe 6.1 giftige Stoffe (z. B. Pflanzenschutzmittel), 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe (z. B. medizinische Proben)
7 Radioaktive Stoffe Zum Beispiel Radiopharmaka für die medizinische Diagnostik
8 Ätzende Stoffe Zum Beispiel Säuren, Laugen, Batteriesäure
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Zum Beispiel Lithiumbatterien, Trockeneis, umweltgefährdende Stoffe

Unterklassen und Nebengefahren

Viele Stoffe haben neben der Hauptgefahr eine weitere Eigenschaft, die ebenfalls ein Risiko darstellt. Diese Nebengefahr wird im Dokument in Klammern hinter der Klasse angegeben, zum Beispiel „3 (6.1)“ für einen entzündbaren, zugleich giftigen flüssigen Stoff. Wer die Nebengefahr vergisst, erzeugt ein unvollständiges Dokument – und bei Kontrollen schnell eine Beanstandung.

Die Unterklassen (z. B. 2.1, 4.3, 6.2) präzisieren die Art der Gefahr. Sie bestimmen unter anderem, welche Gefahrzettel auf das Versandstück gehören und welche Beförderungsbedingungen gelten.

Verpackungsgruppen

Innerhalb vieler Klassen legt die Verpackungsgruppe fest, wie gefährlich ein Stoff im Vergleich zu anderen derselben Klasse ist – und damit, welche Verpackung erforderlich ist:

  • Verpackungsgruppe I – hoher Gefahrengrad
  • Verpackungsgruppe II – mittlerer Gefahrengrad
  • Verpackungsgruppe III – geringer Gefahrengrad

Nicht alle Klassen kennen Verpackungsgruppen. Für Explosivstoffe (Klasse 1), Gase (Klasse 2), ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2) und radioaktive Stoffe (Klasse 7) werden keine vergeben, ebenso nicht für einige Einzeleinträge wie Lithiumbatterien. Wie eine Verpackungsgruppe bestimmt wird, hängt von der Klasse ab, etwa vom Flammpunkt bei flüssigen entzündbaren Stoffen oder von der Giftigkeit bei Klasse 6.1.

Die offizielle Benennung (Proper Shipping Name)

Zu jeder UN-Nummer gehört eine offizielle Benennung für die Beförderung, der Proper Shipping Name. Sie muss im Dokument so stehen, wie sie das jeweilige Regelwerk vorgibt – Handelsnamen oder umgangssprachliche Bezeichnungen reichen nicht aus. Bei Sammeleinträgen („n.a.g.“ bzw. „N.O.S.“) ist je nach Sondervorschrift zusätzlich eine technische Benennung der gefährlichsten Inhaltsstoffe anzugeben.

So erscheinen die Angaben im Dokument

UN-Nummer, offizielle Benennung, Klasse und Verpackungsgruppe bilden den Kern jedes Gefahrgutdokuments. Je nach Verkehrsträger kommen weitere Angaben hinzu:

Verkehrsträger Regelwerk Dokument Typische Zusatzangaben
Straße ADR Beförderungspapier Anzahl und Art der Versandstücke, Gesamtmenge, Tunnelbeschränkungscode, Absender und Empfänger
See IMDG-Code Dangerous Goods Declaration, bei Containern zusätzlich Packzertifikat Anzahl und Art der Packstücke, Gesamtmenge, Meeresschadstoff-Vermerk, Flammpunkt bei niedrigem Flammpunkt, unterschriebene Erklärung
Luft IATA-DGR Shipper’s Declaration for Dangerous Goods Menge und Art der Verpackung, Verpackungsanweisung, Sondervorschriften, unterschriebene Erklärung des Versenders

Mehr zu den drei Regelwerken lesen Sie in unserem Beitrag ADR, IMDG-Code und IATA-DGR im Überblick, zu den Dokumenten selbst in Begleitpapiere für Gefahrgut und Shippers Declaration for Dangerous Goods (DGD).

Häufige Fehler

  • Abweichende Benennung: Der Proper Shipping Name stimmt nicht wortgenau mit dem Regelwerk überein, oder die technische Benennung bei n.a.g.-Einträgen fehlt.
  • Falsche oder fehlende Verpackungsgruppe: Besonders bei Stoffen, die je nach Konzentration in verschiedene Gruppen fallen.
  • Vergessene Nebengefahr: Die Klasse in Klammern fehlt oder ist unvollständig.
  • Veraltete Regelwerksversion: ADR und IMDG-Code werden im Zwei-Jahres-Rhythmus aktualisiert, die IATA-DGR jährlich – ältere Einträge sind schnell überholt.
  • Uneinheitliche Mengenangaben: Brutto- und Nettomengen oder Einheiten werden vermischt.
  • Fehlende Unterschrift oder Erklärung: Vor allem bei See und Luft ein häufiger Grund für zurückgewiesene Sendungen.

Checkliste für Versender

  1. Stoff identifizieren und Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts auswerten.
  2. UN-Nummer, offizielle Benennung, Klasse und Verpackungsgruppe gegen die aktuelle Gefahrgutliste prüfen (ADR Kapitel 3.2 Tabelle A, IMDG-Code Kapitel 3.2, IATA-DGR Abschnitt 4.2).
  3. Verkehrsträger festlegen und das passende Regelwerk anwenden.
  4. Verpackung und Mengen prüfen, auch mögliche Freistellungen wie begrenzte Mengen.
  5. Versandstücke kennzeichnen: UN-Nummer, Gefahrzettel, ggf. weitere Zeichen.
  6. Gefahrgutdokument erstellen, prüfen und unterschreiben.
  7. Dokumente vollständig archivieren.

Wer Gefahrgut regelmäßig versendet, sollte außerdem sicherstellen, dass alle beteiligten Mitarbeiter geschult sind – Praxiswissen dazu vermitteln unsere Seminare.

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Häufige Fragen

Was bedeutet die UN-Nummer?

Die UN-Nummer ist eine vierstellige Kennzahl, die einen gefährlichen Stoff oder Gegenstand weltweit einheitlich identifiziert. Sie steht auf Versandstücken und in den Beförderungspapieren für Straße, See und Luft.

Wie viele Gefahrgutklassen gibt es?

Es gibt neun Gefahrgutklassen. Die Klassen 1, 2, 4, 5 und 6 sind zusätzlich in Unterklassen gegliedert, etwa 2.1 (entzündbare Gase) oder 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe).

Wo finde ich UN-Nummer und Klasse meines Produkts?

Die Angaben stehen im Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 14, Angaben zum Transport) und müssen gegen die Gefahrgutliste des jeweiligen Regelwerks geprüft werden: ADR Kapitel 3.2 Tabelle A, IMDG-Code Kapitel 3.2 und IATA-DGR Abschnitt 4.2.

Was ist der Unterschied zwischen Gefahrgutklasse und Verpackungsgruppe?

Die Klasse beschreibt die Art der Gefahr, etwa entzündbar, giftig oder ätzend. Die Verpackungsgruppe (I, II oder III) beschreibt innerhalb einer Klasse den Gefahrengrad: hoch, mittel oder gering.

Gilt dieselbe UN-Nummer für alle Verkehrsträger?

Ja, die UN-Nummer ist für Straße, See und Luft identisch. Zulässige Mengen, Verpackungsanweisungen, Sondervorschriften und das vorgeschriebene Dokument unterscheiden sich jedoch je nach Regelwerk.