Begleitpapiere für Gefahrengut – Das sollten Sie wissen

Gefahrguttransporte sind mit besonderen Risiken verbunden und unterliegen daher strengen Vorschriften. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Begleitpapiere für Gefahrengut, welche sicherstellen, dass alle beteiligten Parteien über die Art, Menge und Risiken der transportierten Güter informiert sind. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über die Anforderungen und Arten der Begleitpapiere für Gefahrengut und hilft Ihnen dabei, den Transport sicher und rechtskonform abzuwickeln.

 

1. Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlagen für den Transport von Gefahrengut sind in verschiedenen nationalen und internationalen Vorschriften geregelt. Dazu gehören:

  • ADR: Europäisches Übereinkommen über den internationalen Straßentransport gefährlicher Güter
  • RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
  • IMDG-Code: Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter auf Seeschiffen
  • IATA-DGR: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Luftverkehr
  • GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (Deutschland)

 

2. Anforderungen an die Begleitpapiere

Die Begleitpapiere für Gefahrengut müssen folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Absenders und des Empfängers
  • Beschreibung der Gefahrgüter (UN-Nummer, offizieller Name, Gefahrklassen, Verpackungsgruppe)
  • Menge und Art der Verpackung (z. B. Fässer, Kisten, Big Bags)
  • Anzahl der Packstücke
  • Hinweise auf besondere Gefahren oder Anforderungen (z. B. Temperaturkontrolle, Sicherheitsabstände)
  • Notfallnummer oder Kontaktinformationen für Notfälle
  • Bescheinigungen oder Genehmigungen, falls erforderlich (z. B. Abfallnachweis, Sondergenehmigung)


3. Arten von Begleitpapieren

Es gibt verschiedene Arten von Begleitpapieren, die je nach Transportart und -umfang erforderlich sein können:

  • Gefahrguttransportdokument: Das Hauptdokument, das alle relevanten Informationen zum Gefahrguttransport enthält. Es muss vom Absender erstellt und vom Beförderer mitgeführt werden.
  • Schriftliche Weisungen: Anweisungen für den Fahrer oder das Begleitpersonal, die im Falle eines Unfalls oder einer Panne zu ergreifen sind. Sie müssen in einer Sprache verfasst sein, die der Fahrer versteht.
  • Containerpackzertifikat: Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass die Verpackung und Sicherung des Gefahrguts im Container den Vorschriften entspricht.
  • Beförderungsgenehmigung: Eine Genehmigung, die für bestimmte Gefahrgüter oder Transporte erforderlich sein kann (z. B. radioaktive Stoffe, explosive Stoffe).
  • Abfallnachweis: Für den Transport von gefährlichen Abfällen ist ein Abfallnachweis erforderlich, der Informationen über den Abfall, den Entsorgungsweg und die beteiligten Unternehmen enthält.


4. Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien

Beim Gefahrguttransport sind verschiedene Parteien beteiligt, die jeweils unterschiedliche Verantwortlichkeiten bei der Erstellung und Prüfung der Begleitpapiere haben:

  • Absender: Der Absender ist dafür verantwortlich, die Begleitpapiere korrekt auszufüllen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen enthalten sind. Er muss auch sicherstellen, dass die Güter ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet sind.
  • Beförderer: Der Beförderer (z. B. Spediteur, Frachtführer) muss die Begleitpapiere prüfen und sicherstellen, dass sie vollständig und korrekt sind. Er ist außerdem dafür verantwortlich, die Begleitpapiere während des Transports mitzuführen und sie bei Bedarf den zuständigen Behörden vorzulegen.
  • Empfänger: Der Empfänger muss die Begleitpapiere bei der Annahme der Gefahrgüter prüfen und die Informationen zur sicheren Lagerung und Entsorgung verwenden.

 

5. Kontrollen und Sanktionen

Die Einhaltung der Vorschriften für Gefahrguttransporte wird von den zuständigen Behörden kontrolliert. Dazu können Straßenkontrollen, Kontrollen in Betrieben oder Hafenanlagen sowie Überprüfungen der Begleitpapiere gehören. Bei Verstößen gegen die Vorschriften können Bußgelder oder Strafen verhängt werden, die je nach Schwere des Verstoßes variieren. In schweren Fällen kann der Transport auch gestoppt oder die Güter beschlagnahmt werden.

 

Fazit

Die Begleitpapiere für Gefahrengut sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen beim Transport gefährlicher Güter. Durch die korrekte Erstellung und Prüfung der Begleitpapiere können Unfälle vermieden und die Sicherheit von Personen und Umwelt gewährleistet werden. Es ist daher wichtig, sich mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut zu machen und die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien zu kennen.